Regeln

Werbung kennzeichnen auf Instagram und TikTok: die Regeln

Wann du einen Beitrag als Werbung kennzeichnen musst, welche Formulierung genügt, wo sie stehen muss und warum „#ad“ in Deutschland nicht reicht.

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Zwei Menschen sitzen an der offenen Klappe eines Campervans und schauen auf ein Smartphone
Kampagnenmotiv: contentmarkt. contentmarkt für Creator ansehen

Kurzantwort

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Pflicht entsteht durch die Gegenleistung, nicht durch die Höhe. Ein Gratisprodukt reicht.
  • „Werbung“ oder „Anzeige“ auf Deutsch, gut erkennbar und am Anfang. „#ad“ allein genügt hier nicht.
  • Die Schalter von Instagram und TikTok sind hilfreich, ersetzen die eigene Kennzeichnung aber nicht.
  • Die Verantwortung bleibt bei dir, auch wenn die Marke nichts vorgibt.

Kennzeichnung ist die Pflicht, die am häufigsten unterschätzt wird, weil sie so früh entsteht. Nicht ab einem bestimmten Betrag, nicht ab einer bestimmten Reichweite, sondern sobald es eine Gegenleistung gibt. Das erste kostenlose Produkt reicht bereits. Dieser Beitrag sortiert die Regeln, die Formulierungen und die Fehler, die am Ende teuer werden.

Eine Einordnung vorweg: Das hier ist eine praktische Übersicht mit verlinkten Quellen, keine Rechtsberatung. Im Zweifel und bei ungewöhnlichen Konstellationen holst du dir besser anwaltlichen Rat.

Die kurze Antwort

  • Kennzeichne, sobald du für einen Beitrag eine Gegenleistung bekommst. Geld, Produkte, Reisen, Rabattcodes und Affiliate-Beteiligungen zählen alle dazu.
  • Nimm die deutschen Begriffe „Werbung“ oder „Anzeige“. Fremdsprachige Hinweise wie „#ad“ oder „sponsored“ genügen für deutschsprachige Kanäle allein nicht.
  • Setz sie nach vorn, gut erkennbar, nicht ans Ende einer Hashtag-Reihe und nicht hinter „mehr anzeigen“.
  • Verlass dich nicht nur auf den Plattform-Schalter. Er ist sinnvoll, nimmt dir die Verantwortung aber nicht ab.

Worauf sich die Pflicht stützt

Drei Regelwerke greifen nebeneinander, und sie meinen im Kern dasselbe. Nach § 5a Absatz 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer Handlung nicht kenntlich macht. Nach § 22 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt sein. Nach § 6 DDG muss kommerzielle Kommunikation klar als solche zu erkennen sein.

Für die Praxis wichtiger als die Paragrafen ist der Leitfaden der Medienanstalten. Er wird jährlich aktualisiert und enthält eine Kennzeichnungsmatrix, die für einzelne Fälle zeigt, ob, wie und wo gekennzeichnet werden muss. Wenn du nur eine Quelle lesen willst, dann diese.

Wann du kennzeichnen musst

Typische Fälle aus dem Creator-Alltag. Eine Einzelfallprüfung ersetzt die Übersicht nicht.
SituationGegenleistungKennzeichnen?
Bezahlte KampagneGeldJa, immer
Produkt geschenkt bekommenSachwertIn der Regel ja, auch ohne Auflage zu posten
Affiliate-Link oder RabattcodeBeteiligung am UmsatzJa
Eingeladene Reise oder EventSachwertJa
Fertigen Marken-Content geteiltMeist VergütungJa
Selbst gekauftes Produkt, eigene MeinungKeineMeist nein, im Zweifel Leitfaden prüfen
Eigenwerbung für dein ProduktEigener UmsatzDer kommerzielle Zweck muss erkennbar sein

Die Faustregel dahinter: Es geht nicht darum, wie viel du bekommen hast, sondern ob deine Zuschauer den kommerziellen Charakter ohne Hinweis erkennen könnten. Wenn du dir die Frage stellst, ist die Antwort meistens schon ja.

Was genügt und was nicht

Formulierungen, die üblicherweise tragen, und solche, die es nicht tun
VarianteBewertungWarum
„Werbung“TrägtDeutsch, eindeutig, allgemein verstanden
„Anzeige“TrägtDeutsch, eindeutig, allgemein verstanden
„#ad“Genügt allein nichtFremdsprachig und für deutschsprachige Kanäle zu unklar
„sponsored by“, „PR-Sample“, „Kooperation“RiskantZu weich oder fremdsprachig, um den Zweck sicher zu benennen
Kennzeichnung nur in der BiografieGenügt nichtDer Hinweis muss beim jeweiligen Beitrag stehen
Hinweis am Ende einer langen Hashtag-ReiheGenügt nichtNicht auf den ersten Blick erkennbar

Wo die Kennzeichnung stehen muss

Der Hinweis gehört an den Anfang oder an eine prominente Stelle, und er muss ohne zusätzliche Handlung sichtbar sein. Praktisch heißt das:

  1. Im Video selbst. Bei kurzen Videos ist eine eingeblendete Kennzeichnung in den ersten Sekunden am sichersten, gut lesbar und lange genug stehend.
  2. Im Beschreibungstext ganz vorn. Nicht hinter „mehr anzeigen“ und nicht nach zwanzig Hashtags.
  3. Bei Storys auf jedem einzelnen Bild. Wer nur das erste Bild kennzeichnet, verliert alle, die später einsteigen.
  4. Sprachlich zusätzlich, wenn es passt. Ein kurzer gesprochener Hinweis schadet nie und hilft, wenn Text überlagert wird.

Die Plattform-Schalter ersetzen nichts

Instagram bietet den Hinweis auf bezahlte Partnerschaften, TikTok den Branded-Content- Schalter. Beide sind sinnvoll, teilweise von den Plattformen selbst vorgeschrieben und sollten gesetzt werden. Sie sind aber kein Ersatz für die eigene Kennzeichnung.

Der Grund ist einfach: Die Plattform bestimmt Platzierung, Sprache und Sichtbarkeit ihres Hinweises selbst und kann beides jederzeit ändern. Die rechtliche Verantwortung dafür, dass der kommerzielle Zweck erkennbar ist, bleibt bei dir. Bei contentmarkt ist das ausdrücklich so geregelt: Technische Vorgaben im Produkt entbinden dich nicht von deiner eigenen Verantwortung im Einzelfall.

Checkliste vor dem Posten

  1. 1. Gab es eine Gegenleistung?Geld, Produkt, Reise, Rabattcode, Affiliate-Beteiligung oder geliehene Ausrüstung. Wenn ja, kennzeichnen.
  2. 2. Steht „Werbung“ oder „Anzeige“ dort?Auf Deutsch, ausgeschrieben, nicht abgekürzt und nicht übersetzt.
  3. 3. Sieht man es sofort?Ohne zu tippen, ohne aufzuklappen, ohne bis zum Ende zu lesen.
  4. 4. Gilt es für jedes Teil?Jede Story, jeder Slide, jeder Beitrag der Serie.
  5. 5. Ist der Plattform-Schalter zusätzlich gesetzt?Zusätzlich, nicht anstelle.
  6. 6. Bleibt es auch nach der Bearbeitung stehen?Zuschnitt, Untertitel und Sticker verdecken Einblendungen erstaunlich oft.

Was passiert, wenn sie fehlt

Der häufigste Fall ist eine Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, verbunden mit Unterlassungserklärung und Kosten. Dazu kommen medienrechtliche Maßnahmen der Landesmedien- anstalten. Beides trifft dich als Person, nicht nur die Marke.

Genau deshalb ist es kein guter Reflex, sich auf ein Briefing zu verlassen, in dem nichts zur Kennzeichnung steht. Wenn eine Kampagne die Frage offen lässt, ist das ein Signal, vorher nachzufragen, und einer von sieben Punkten, die vor jeder Kooperation geklärt sein sollten.

Welche Einnahmewege es überhaupt gibt, steht in Geld verdienen mit Social Media: 7 Wege und was sie wirklich zahlen. Wenn du gerade erst anfängst, hilft der Einstieg als UGC Creator weiter.

FAQ

Häufige Fragen

Reicht „#ad“ als Werbekennzeichnung?

Für auf den deutschsprachigen Raum gerichtete Kanäle nicht. Üblich und belastbar sind die deutschen Begriffe „Werbung“ oder „Anzeige“, gut erkennbar und an prominenter Stelle. Fremdsprachige Hinweise wie „#ad“, „sponsored“ oder „PR-Sample“ genügen allein nicht.

Muss ich kennzeichnen, wenn ich das Produkt geschenkt bekommen habe?

In der Regel ja. Eine Gegenleistung muss kein Geld sein. Kostenlose Produkte, Reisen, Rabattcodes, Affiliate-Beteiligungen und geliehene Ausrüstung können den kommerziellen Zweck begründen.

Ersetzt der Plattform-Schalter die Kennzeichnung?

Nein. Der Hinweis auf bezahlte Partnerschaften bei Instagram und der Branded-Content-Schalter bei TikTok sind sinnvoll und teilweise von den Plattformen vorgeschrieben. Sie nehmen dir die eigene Verantwortung für eine rechtskonforme Kennzeichnung aber nicht ab.

Wer haftet, wenn die Kennzeichnung fehlt?

Zuerst du selbst. Eine fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann ein eigenes wettbewerbs- und medienrechtliches Mithaftungsrisiko begründen, unabhängig davon, ob die Marke etwas dazu gesagt hat.

Primärquellen

Quellen und Prüfstichtag

Produktangaben wurden am 28. Juli 2026 geprüft. Anbieter können ihre Bedingungen jederzeit ändern.

  1. die medienanstalten: Leitfaden Werbekennzeichnung bei Online-Medien mit Kennzeichnungsmatrix
  2. Bundesministerium der Justiz: § 5a Abs. 4 UWG: kommerzieller Zweck muss kenntlich sein
  3. Medienstaatsvertrag: § 22 MStV: Werbung muss als solche leicht erkennbar sein
  4. Bundesministerium der Justiz: § 6 DDG: kommerzielle Kommunikation klar erkennbar
  5. TikTok: Branded Content Policy
  6. Instagram-Hilfe: Hinweis auf bezahlte Partnerschaften
  7. Europäische Kommission: Influencer Legal Hub
  8. contentmarkt: Werbekennzeichnung als Creator-Pflicht