Zum Inhalt springen
content
markt
StartseiteFür MarkenDatenschutzAGB
Anmelden

contentmarkt Privacy Policy

As of 11 October 2026

Schnellübersicht
Creator-AGBMarken-AGBAgentur-AGBImpressumNutzungsbedingungenAGBDatenschutzDatenschutz AppDatenschutz ENDatenlöschung

1. Verantwortlicher und Datenschutzkontakt

Verantwortlich für contentmarkt ist die Axel Springer Deutschland GmbH, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, Telefon +49 30 2591 0.

Allgemeine Anfragen zum Produkt richten Sie bitte an hallo@contentmarkt.net. Anfragen zum Datenschutz und zu Ihren Betroffenenrechten richten Sie bitte an datenschutz@axelspringer.de; Einzelheiten dazu stehen in Abschnitt 15.

Den Datenschutzbeauftragten der Axel Springer Deutschland GmbH erreichen Sie unter Axel Springer Deutschland GmbH, Datenschutz, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin, oder per E-Mail an datenschutz@axelspringer.de.

2. Umfang dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt für die öffentliche Website, die Reichweitenmessung, die Registrierungs- und Plattformfunktionen, Kampagnen, Social-Media-Verbindungen, Einreichungen, Prüf- und Abrechnungsprozesse sowie Support- und Löschanfragen von contentmarkt. contentmarkt ist nicht Betreiber von Instagram, TikTok, YouTube oder anderen Drittplattformen; für deren eigene Verarbeitung gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise der jeweiligen Plattformen.

3. Website, Hosting und Server-Logs

Beim Aufruf der Website verarbeiten wir technische Zugriffsdaten, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Aufrufs, aufgerufene URL, Referrer, Browser- und Geräteinformationen, Fehler- und Sicherheitsereignisse sowie Server-Logdaten. Zweck ist die sichere, stabile und performante Bereitstellung der Website, die Fehleranalyse und der Schutz vor Missbrauch. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren Betrieb der Website.

Die öffentliche Website wird über Vercel bereitgestellt. Für Backend-, API-, Storage-, Queue-, Datenbank- und Analyseprozesse nutzt contentmarkt Amazon Web Services (AWS), soweit möglich in der EU-Region Frankfurt (eu-central-1). Vercel und AWS werden als Auftragsverarbeiter oder Dienstleister auf Grundlage geeigneter Datenschutzvereinbarungen eingebunden.

4. Warteliste und Kontaktaufnahme

Eine Warteliste bieten wir nicht mehr an; neue Eintragungen sind nicht mehr möglich. Zu früheren Eintragungen liegen uns die E-Mail-Adresse, die gewählte Rolle (Creator oder Marke), die Quelle der Anmeldung und der Zeitpunkt der Eintragung vor. Wir bewahren sie nur noch auf, um die damalige Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage war Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahme auf Ihre Anfrage). Sie können sich jederzeit per E-Mail an datenschutz@axelspringer.de austragen lassen.

Wenn Sie uns per E-Mail oder über Support-, Rechts- oder Löschkontakte schreiben, verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten, den Inhalt der Anfrage, Metadaten der Kommunikation und unsere Bearbeitungsvermerke. Rechtsgrundlage ist je nach Anliegen Art. 6 Abs. 1 lit. b, c oder f DSGVO.

5. Registrierung und Nutzerkonto

Bei Nutzung der Registrierungs- und Kontofunktionen verarbeiten wir Stammdaten und Kontodaten wie Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Cognito-Benutzerkennung, E-Mail-Verifizierungsstatus, Account-Status, Zeitpunkte der Registrierung und Nutzung sowie, bei Marken und Creatorn, Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit sowie erforderliche Unternehmens-, Steuer- und Rechnungsangaben. Die Authentifizierung erfolgt über AWS Cognito; contentmarkt speichert keinen lokalen Passwort-Hash. Zweck ist die Erstellung und Verwaltung des Nutzerkontos, die Prüfung der B2B-Nutzung, die Authentifizierung, Missbrauchsvermeidung und die Durchführung des Plattformvertrags. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Sicherheits- und Missbrauchsprävention stützen wir zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Für Agenturzugänge verarbeiten wir außerdem Namen und Kontaktdaten der Agentur sowie Angaben zu den für sie handelnden Personen. Bei der getrennten Bestätigung der Agenturbedingungen und einer individuellen Partnervereinbarung speichern wir jeweils den vollständigen bestätigten Text, die Dokumentfassung und ihren Prüfwert, den Bezug zum angemeldeten Konto und den Zeitpunkt der Bestätigung. Bei der Partnervereinbarung speichern wir zusätzlich den Namen der erklärenden Person, die vereinbarten Konditionen sowie Beginn und Ende der Zusammenarbeit. Zweck ist die Einrichtung und Durchführung der Zusammenarbeit und der Nachweis der Erklärungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die betreffende Person selbst Vertragspartei ist, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der verlässlichen Vertragsverwaltung und dem Nachweis der handelnden Person. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfüllen wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

6. Kampagnen, Einreichungen und Content-Prüfung

Für Kampagnen verarbeiten wir Angaben der Marke, Kampagnenbriefings, freigegebenes Quellmaterial, Budgets, die Vergütung je 1.000 Aufrufen, Laufzeiten, Zielplattformen, zugelassene Creator, Format- und Inhaltsvorgaben, Hashtags und Erwähnungen, Vorgaben zur Werbekennzeichnung, Briefing-Regeln und Kampagnen-Snapshots. Bei Creator-Einreichungen verarbeiten wir Creator-ID, Social-Media-Handle, Plattform, Post-URL, Caption, Upload- oder Speicherpfad des Videos, Einreichungszeitpunkt, Prüfstatus, Review-Entscheidungen, Begründungen und Ereignisprotokolle.

Die jeweils für eine Kampagne verantwortliche Marke erhält die zur Durchführung und Messung ihrer Kampagne erforderlichen Creator-Einreichungs- und Social-Media-Messdaten. Dazu können insbesondere Creator-Handle, Plattform und Post-URL, eingereichte Inhalte und Metadaten, Einreichungs- und Prüfstatus sowie kampagnenbezogene Leistungsdaten gehören. Zu den Leistungsdaten zählen die Aufrufe und, soweit die jeweilige Plattform sie bereitstellt, Likes, Kommentare, Shares und Saves.

Zur Prüfung von Einreichungen können wir technische Medieninformationen, Transkripte, OCR-Texte aus Videoframes, einzelne Frame-Referenzen, erkannte Hashtags, Mentions, Offenlegungskennzeichnungen, Formatdaten, Regelverstöße, Prüfkonfidenzen und Reviewer-Notizen verarbeiten. Zweck ist die Kampagnenprüfung, Rechte- und Kennzeichnungskontrolle, Auszahlungsvorbereitung, Streitfalldokumentation und Missbrauchsprävention. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für Integritäts- und Betrugsprüfungen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

6a. Kampagnenauswertung und Kommentar-Klassifikation

Marken erhalten während und nach einer Kampagne eine Auswertung der Kampagnenleistung. Dazu gehören insbesondere die Zahl der teilnehmenden Creator, die veröffentlichten Beiträge, die Aufrufe, die Kampagnenkosten und, soweit die jeweilige Plattform sie bereitstellt, Likes, Kommentare, Shares und Saves. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit für eine Kampagne vorgesehen, ordnen wir zusätzlich die öffentlich sichtbaren Kommentare unter den veröffentlichten Beiträgen in Kategorien ein, zum Beispiel zustimmend, neutral oder fragend und ablehnend. Die Texte rufen wir über EnsembleData ab. Nutzernamen, Plattformkennungen und weitere Autorendaten übernehmen wir für diese Auswertung nicht. Die Einordnung und Zusammenfassung übernimmt ein Sprachmodell, das wir wie in Abschnitt 8 beschrieben über Amazon Web Services innerhalb der EU betreiben. Die Kommentartexte werden dafür nur flüchtig an das Modell gegeben und danach verworfen; sie werden weder in der Datenbank gespeichert noch in Protokolle oder Fehlermeldungen aufgenommen.

Gespeichert werden die Anzahl ausgewerteter Kommentare, Zähler je Kategorie und kurze anonymisierte, zusammengefasste Beobachtungen zum beworbenen Produkt. Die Marke erhält ausschließlich diese aggregierten Ergebnisse in der Kampagnenauswertung und in Abschlussberichten. Namen, Nutzernamen, Angaben zu einzelnen kommentierenden Personen, Rohkommentare und Beispielzitate werden dabei weder gespeichert noch an die Marke weitergegeben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung und Auswertung der Kampagne; gegenüber den kommentierenden Personen, die nicht Nutzer von contentmarkt sind, stützen wir die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in einer zusammenfassenden Auswertung der öffentlichen Resonanz einer Kampagne ohne Speicherung einzelner Äußerungen.

6b. Von Marken gemeldete Kampagnenergebnisse

Marken können uns für eine Kampagne melden, welche Ergebnisse bei ihnen entstanden sind, zum Beispiel Käufe, App-Installationen oder Registrierungen. Die Meldung erfolgt über eine Schnittstelle von Server zu Server; sie geht nicht über Ihr Endgerät, und wir setzen dafür weder ein Cookie noch ein Zählpixel ein.

Übermittelt werden je Ereignis ausschließlich eine Kennung, die die Marke selbst dafür vergibt, die Art des Ereignisses, sein Zeitpunkt, gegebenenfalls ein Betrag mit Währung und, falls vorhanden, die zufällige Kennung aus dem Tracking-Link nach Abschnitt 11. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kundennummer, IP-Adresse, Gerätekennung und Angaben zum Inhalt einer Bestellung gehören ausdrücklich nicht dazu. Die Schnittstelle ist so ausgelegt, dass sie eine Meldung mit zusätzlichen Feldern zurückweist und nicht etwa stillschweigend um sie kürzt. Wir erfahren dadurch nicht, wer gekauft oder heruntergeladen hat.

Die von der Marke vergebene Kennung speichern wir nicht selbst, sondern nur einen daraus berechneten Prüfwert, mit dem wir eine doppelt zugestellte Meldung erkennen. Die zufällige Kennung aus dem Tracking-Link bezeichnet den Creator, dessen Link genutzt wurde, nicht die aufrufende oder kaufende Person.

Aus diesen Meldungen bilden wir Summen je Kampagne und je Creator und zeigen der Marke, wie viele Ergebnisse in der Kampagne entstanden sind und welcher Anteil davon einem Creator zugeordnet werden konnte. Ein großer Teil bleibt ohne Zuordnung; das ist bei sozialen Netzwerken der Regelfall und kein Anzeichen für eine weitergehende Auswertung.

Rechtsgrundlage ist gegenüber Marken und Creatorn Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung und Auswertung der Kampagne. Gegenüber den Kundinnen und Kunden der Marke, die nicht Nutzer von contentmarkt sind, stützen wir die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in einer zusammenfassenden Erfolgsmessung der Kampagne ohne Kenntnis der einzelnen Person. Für diese Verarbeitung sind wir eigener Verantwortlicher; für die Erhebung der Daten in ihrem eigenen System ist die Marke verantwortlich, und dafür gilt deren Datenschutzerklärung.

6c. Werbecode von Creator zu Creator

Wenn contentmarkt selbst eine Kampagne ausschreibt, in der Creator andere Creator werben, kannst du beim Einrichten deines Kontos freiwillig den Code eintragen, der dich hergebracht hat. Das ist eine Eingabe von dir und keine Beobachtung durch uns: Wir setzen dafür kein Cookie und wir lesen keine Verweisadresse aus. Was wir nach Abschnitt 11a zu deinem Weg durch contentmarkt festhalten, einschließlich der Herkunft deiner Registrierung, bleibt davon getrennt und hat auf diese Zuordnung keinen Einfluss.

Gespeichert werden der eingegebene Code, der Zeitpunkt der Eingabe und, sofern der Code gültig ist, die Zuordnung zu dem Creator und der Kampagne, zu denen er gehört. Der Code ist eine zufällige Zeichenfolge, die wir dem werbenden Creator zugeteilt haben; er ist nicht aus dessen Namen oder Profildaten gebildet. Du kannst den Code nur einmal eintragen und danach nicht mehr ändern.

Verbindest du später ein Social-Media-Konto und ist dein Code gültig, halten wir für die Kampagne fest, dass über ihn ein Creator gewonnen wurde. Der werbende Creator erfährt dabei die Anzahl, nicht wer du bist: Weder dein Name noch deine E-Mail-Adresse noch dein Profil werden ihm angezeigt. Umgekehrt erfährst du aus deinem eingetragenen Code keine Daten des werbenden Creators.

Die Angabe ist freiwillig und ohne Nachteil. Trägst du keinen Code ein, kannst du contentmarkt unverändert vollständig nutzen; es entstehen dir daraus auch keine Vergütungsansprüche, denn die Zuordnung wirkt allein für die Kampagne des werbenden Creators. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung der Kampagne, und soweit es um die Verknüpfung mit dem werbenden Konto geht, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt darin, eine ausgeschriebene Kampagne nachvollziehbar abrechnen zu können. Wir löschen die Angabe mit deinem Konto.

6d. Ware für ein Follow-up-Video

Marken können freiwillig Ware anbieten, die Creator behalten dürfen. Wer aktiv an der Kampagne teilnimmt, kann ein Paket anfordern, wenn ein angenommenes Video die festgelegte Aufrufzahl nach Prüfung erreicht oder die Marke dies von Hand freigibt. Wir verarbeiten dafür den Freischaltungsgrund, den Paketstand und die Zeitpunkte von Freischaltung, Anfrage und Versand. Ohne Warenanfrage bleibt Ihre normale Kampagnenteilnahme unverändert.

Fordern Sie Ware an, verarbeiten wir Ihren Namen, Ihre Lieferadresse (Straße, Hausnummer, optionaler Adresszusatz, Postleitzahl, Ort und Land), Ihre Angaben zu Größe oder Wunsch und den Zeitpunkt Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Lieferadresse wird getrennt von Rechnungsangaben gespeichert; eine vorhandene Rechnungsadresse übernehmen wir nur auf Ihre Auswahl. Die verantwortliche Marke sieht diese Angaben zusammen mit Ihrem Social-Media-Handle in ihrem Konto, damit sie die Ware versenden kann. Die Anfragemail an die Marke enthält weder Lieferadresse noch Größe. Eine optionale Versandnotiz der Marke zeigen wir nur im Konto; Benachrichtigungsmails enthalten diese Notiz nicht.

Rechtsgrundlage für Speicherung und Weitergabe der Lieferangaben ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Sie mit dem separaten Häkchen bei der Warenanfrage erteilen. Sie können sie jederzeit in der Warenkarte mit Wirkung für die Zukunft widerrufen: Vor dem Versand ziehen Sie die Anfrage zurück; nach dem Versand löschen Sie Ihre Lieferangaben, während das Paket weiter unterwegs bleibt. Name und Adresse, Größe oder Wunsch und die Versandnotiz werden dann bei contentmarkt sofort geleert und der Marke nicht mehr angezeigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt unberührt. Für Kopien, die die Marke bereits selbst gespeichert hat, und für ihren Versanddienstleister gilt deren eigene Datenschutzerklärung; solche Kopien können wir nicht automatisch löschen.

6e. Zuordnung und Zusammenarbeit mit Agenturen

Eine Agentur kann uns die E-Mail-Adresse und das öffentliche Social-Media-Profil eines Creators für eine von ihm erwartete Einladung mitteilen. Wir verarbeiten diese Angaben, die einladende Agentur und den Einladungsstand, um den persönlichen Einladungslink bereitzustellen und Fehlzuordnungen zu verhindern. Die Angaben stammen in diesem Fall von der in der Einladung genannten Agentur. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der zuverlässigen Übermittlung einer erwarteten Einladung. Sie können einer solchen Kontaktaufnahme über den Datenschutzkontakt in Abschnitt 15 widersprechen. Eine Einladung verschafft der Agentur keinen Zugriff auf ein Creator-Konto.

Creator bestätigen die Zuordnung zu der ihnen angezeigten Agentur selbst in ihrem eigenen Konto. Wir speichern die beteiligten Kontokennungen, die bestätigte Zuordnung, den Bestätigungszeitpunkt, die gewählten Berechtigungen und spätere Änderungen oder das Ende der Betreuung. Eine Einladung oder ein Eintrag der Agentur allein ersetzt diese Bestätigung nicht. Für die vom Creator gewünschte Verbindung stützen wir die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Erforderliche Nachweise über die Zuordnung und ihre Änderung verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, bestätigte und beendete Verbindungen nachvollziehbar zu verwalten.

Die Einsicht in persönliche Plattformdaten geben Creator getrennt und freiwillig frei. Die Zuordnung kann auch ohne diese Freigabe bestätigt werden. Bei aktiver Freigabe erhält ausschließlich die angezeigte Agentur die freigegebenen Angaben zu Namen und Social-Media-Profilen, Kampagnenteilnahmen, eingereichten Beiträgen und ihren Prüfständen, Aufrufen, Verdienst und Auszahlungsstand sowie den Status der Auszahlungsbereitschaft. Bankdaten, Steuerkennungen, Ihre Anschrift und Zugangsdaten werden für diese Betreuung nicht an die Agentur übermittelt. Zweck ist die vom Creator gewünschte Betreuung auf contentmarkt. Grundlage dieser Weitergabe ist die gesonderte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Agenturbedingungen und die Partnervereinbarung ersetzen sie nicht.

Um die Entscheidung nachweisen zu können, halten wir die beteiligten Konten, die handelnde Person, den Zeitpunkt, die gewählten Berechtigungen, die angezeigte Hinweisfassung mit ihrem Inhalt und Prüfwert sowie spätere Änderungen, Widerrufe und das Ende der Verbindung fest. Dies dient dem Nachweis der erteilten und beendeten Freigaben nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Für die erforderliche Nachweisspeicherung stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und, soweit erforderlich für Rechtsansprüche, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Klärung, ob ein Zugriff zu einem bestimmten Zeitpunkt erlaubt war. Die Speicherdauer richtet sich nach Abschnitt 12.

Sie können die Datenfreigabe jederzeit in Ihrem Profil im Bereich Agentur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder die Verbindung beenden. Ohne Freigabe können Sie Ihre übrigen Creator-Funktionen weiter nutzen. Nach einem Widerruf oder dem Ende der Betreuung stellt contentmarkt der Agentur die betreffenden persönlichen Detaildaten nicht mehr bereit. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Weitergabe bleibt unberührt. Eigene Kopien der Agentur können wir nicht automatisch löschen. Für ihre eigene Verarbeitung gelten deren Datenschutzhinweise.

Solange eine bestätigte Verbindung besteht, sieht die Agentur auch ohne Datenfreigabe lediglich, dass ein Konto verbunden ist, den Zeitpunkt der Verbindung und die aktuellen Berechtigungen. Namen, Social-Media-Handles und persönliche Leistungsdaten werden dabei nicht angezeigt. Diese begrenzten Verbindungsangaben verwenden wir zur Verwaltung der bestätigten Betreuung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in einem zutreffenden Verbindungsstand, ohne eine nicht erteilte Detailfreigabe zu ersetzen.

Die Dateneinsicht ist von einer vertraglichen wirtschaftlichen Beteiligung der Agentur getrennt. Zur Berechnung und Prüfung einer solchen Beteiligung verarbeiten wir die erforderliche Kontozuordnung, den Bestätigungszeitpunkt, die maßgeblichen Vertragskonditionen und Plattformgebühren aus Creator-Auszahlungen sowie die hierfür erforderlichen Abrechnungsnachweise. Die Agentur erhält ohne aktive Datenfreigabe daraus keine persönlichen Creator-Detailansichten. Finanzielle Gesamtsummen können dennoch Rückschlüsse auf einzelne Creator ermöglichen, insbesondere bei kleinen Gruppen. Verbindungsangaben und solche Summen behandeln wir deshalb nicht allein wegen des fehlenden Namens als anonym. Für diese Abrechnung und ihre notwendigen Angaben an die berechtigte Agentur ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der richtigen Erfüllung und Prüfung vereinbarter Ansprüche. Gesetzlich aufzubewahrende Nachweise verarbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Eine bereits begründete Beteiligung kann nach dem Ende der Zusammenarbeit oder Betreuung fortbestehen, soweit dies vereinbart ist. Sie verschafft keinen fortbestehenden Zugriff auf persönliche Creator-Detaildaten. Bindet die Vereinbarung die Dauer der Beteiligung an die Registrierung des Creators, endet die künftige Beteiligung mit der Schließung dieses Creator-Kontos. Bereits entstandene Abrechnungsnachweise werden gesondert behandelt. Eine neue Registrierung stellt eine frühere Zuordnung oder Datenfreigabe nicht wieder her.

6f. Freiwillige iPhone-Mitteilungen

Wenn Sie Mitteilungen in der contentmarkt-App aktivieren und die iPhone-Systemerlaubnis erteilen, registriert die App den Apple-Gerätetoken, eine Kennung der App-Installation und technische Angaben zu App, Projekt und Zustellumgebung beim Expo Push Service. Wir speichern den daraus erzeugten Expo-Push-Token mit seiner Zuordnung zu Ihrem contentmarkt-Konto, der Plattform, einer zufälligen Kennung dieser Geräteregistrierung, dem Änderungsstand der Geräteeinstellungen und gegebenenfalls der App-Version. Zweck ist die Zustellung der von Ihnen gewünschten Mitteilungen zum Stand Ihrer Bewerbungen, Clips und Abrechnung. Die dafür erforderliche Verarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Die App bietet eine gemeinsame Aktivierung für Statusmitteilungen, Hinweise auf neue Kampagnen und Erinnerungen zum Erstellen und Einreichen von Clips. Vor der Aktivierung nennt die App diese Zwecke. Mit dieser freiwilligen Auswahl willigen Sie in die Kampagnenmitteilungen für dieses Gerät ein. Eine frühere iPhone-Systemerlaubnis oder Geräteanmeldung allein wird nicht als Kampagneneinwilligung übernommen. Ohne eine bewusste Kampagnenaktivierung bleiben diese Hinweise ausgeschaltet; eine bereits ausdrücklich erteilte Kampagneneinwilligung bleibt gültig. Solange die Kampagnenmitteilungen aktiv sind, speichern wir die Kennung der Kampagneneinwilligung und den Beginn der aktuellen Geräteanmeldung mit Kampagnenfreigabe. Nach einer Wiederanmeldung bezeichnet dieser Zeitpunkt die aktuelle Zustellfreigabe, keine erneut erteilte Einwilligung. Beim Ausschalten der Mitteilungen entfernen wir diese Angaben am Gerätetoken. Rechtsgrundlage für den Versand der Kampagnenhinweise ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für den erforderlichen Einwilligungsnachweis Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO. Die App bleibt auch ohne Mitteilungen und ohne Kampagnenmitteilungen nutzbar.

Die App speichert Ihre ausdrücklich bestätigte Mitteilungsauswahl für dieses Konto auf diesem iPhone. Beim Ausloggen endet die Zustellung für dieses Konto; die lokale Auswahl bleibt erhalten. Wenn Sie sich auf diesem iPhone erneut in dasselbe Konto einloggen und iPhone-Mitteilungen weiterhin erlaubt sind, meldet die App sie anhand der gespeicherten Auswahl wieder an, ohne eine erneute Zustimmung zu verlangen. Das Ausschalten der Mitteilungen in der App widerruft auch die lokal gespeicherte Kampagnenfreigabe. Für ein anderes Konto wird diese Auswahl nicht übernommen.

Für die Zustellung übermitteln wir den Expo-Push-Token, Titel und Text sowie technische Kampagnen- oder Clipkennungen an 650 Industries, Inc. (Expo). Expo leitet die Nachricht über den Apple Push Notification service an Ihr iPhone weiter. Die Nachrichten enthalten allgemeine Hinweise; Eurobeträge, Ablehnungsgründe und persönliche Kampagnen- oder Clipdetails werden nicht als sichtbarer Nachrichtentext übermittelt. Die Einzelheiten können Sie nach dem Öffnen und Anmelden in der App ansehen. Allgemeine Hinweise können auf dem Sperrbildschirm erscheinen. Deren Anzeige steuern Sie zusätzlich in den iPhone-Einstellungen.

Sie können alle contentmarkt-Mitteilungen für dieses Gerät jederzeit mit der gemeinsamen Auswahl in der App ausschalten und damit auch Ihre Kampagneneinwilligung widerrufen. Beim erfolgreichen Ausschalten aller Mitteilungen oder Ausloggen entfernen wir den Roh-Gerätetoken und seinen aktiven Geräte- und Marketing-Auswahleintrag aus unserem Versandregister. Um verspätete Registrierungsanfragen nach einer Abmeldung zu sperren, speichern wir getrennt einen kryptografischen Prüfwert der widerrufenen Geräteanmeldung (bei älteren App-Versionen des Push-Tokens), die Kontozuordnung und den Widerrufszeitpunkt bis zur Kontolöschung. Dieser Sperrbestand enthält keinen Roh-Gerätetoken, keine Roh-Registrierungskennung und keine Marketingzustimmung; er erlaubt keinen Versand und ist weiterhin Ihrem Konto zugeordnet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, Ihre Abmeldung zuverlässig durchzusetzen. Wenn Sie Mitteilungen ausdrücklich erneut aktivieren, entsteht eine neue Registrierungskennung. Bei Kontolöschung entfernen wir alle dem Konto zugeordneten Gerätetoken, auch zuvor stillgelegte, und den Sperrbestand. Als ungültig gemeldete Token legen wir still und verwenden sie nicht weiter für den Versand. Der Entzug der iPhone-Systemerlaubnis allein ist kein unmittelbarer Löschauftrag an unsere Datenbank.

Das Ende des Versands oder die Löschung in unserem Register holt bereits an die Zustelldienste übergebene Nachrichten nicht zurück und bewirkt keine verifizierte sofortige Löschung eines Tokens bei Expo oder Apple. Expo verarbeitet Nachrichteninhalte nach seinen Angaben nur bis zur Weitergabe an den jeweiligen Zustelldienst. Die zur Zuordnung und Zustellung benötigten Token speichert Expo gesondert; eine feste individuelle Löschfrist ist in den öffentlichen Anbieterangaben nicht genannt. Fragen und Löschungsanträge hierzu richten Sie über den Datenschutzkontakt in Abschnitt 15 an uns. Die Verarbeitung kann in den USA erfolgen. Für die dienstbezogene Verarbeitung durch Expo sehen die geltenden Expo-Bedingungen dessen Rolle als Auftragsverarbeiter und EU-Standardvertragsklauseln, Modul 2, vor. Für weitere Empfänger und Übermittlungsgarantien gilt Abschnitt 10; für erforderliche Nachweise Abschnitt 12.

7. Verbundene Social-Media-Konten

Wenn Creator ein Instagram- oder TikTok-Konto verbinden, verarbeiten wir die über das jeweilige Login- oder API-Verfahren bereitgestellten Daten, soweit sie für Eigentumsvalidierung, Kampagnenprüfung, View- und Insights-Verifikation, Abrechnung und Betrugsprävention erforderlich sind. Dazu können insbesondere Zugriffstoken, Plattform-User-ID, Benutzername, Account-Typ, Profilangaben, Medien-Metadaten, Medien-IDs, Video- oder Reel-Links, Captions, Veröffentlichungszeitpunkte, Aufrufe und Interaktionen wie Likes, Kommentare und Shares gehören. Bei Instagram halten wir das Zugriffstoken des Plattform-Logins ausschließlich in Ihrer eigenen verschlüsselten Browser-Sitzung vor und übermitteln es nur vorübergehend zur Verifizierung oder für Abrufe in Echtzeit; es wird nicht dauerhaft auf den Servern von ContentMarkt gespeichert. Bei TikTok speichern wir Zugriffs- und Erneuerungstoken darüber hinaus verschlüsselt auf unseren Servern, solange das Profil verbunden ist. Zweck ist ausschließlich, die Aufrufzahlen Ihrer eingereichten Videos bei TikTok selbst abzurufen, ohne dass Sie dafür angemeldet sein müssen; Ihre Vergütung beruht damit auf den Zahlen der Plattform. Diese Token löschen wir, sobald Sie das Profil trennen oder Ihr Konto löschen. Serverseitig speichern wir insbesondere die verifizierte Kampagnen-Kontoverknüpfung mit öffentlichem Handle und Plattform-Kennung sowie die für Zuordnung und Löschung erforderliche OAuth-Provenienz und kampagnenbezogene Einreichungs- und Messdaten, jeweils Ihrem contentmarkt-Konto zugeordnet. Eine von Meta bestätigte Datenlöschanfrage löscht die zugehörige Instagram-OAuth- Kontoverknüpfung; Kontolöschung und weitere bestätigte Löschanfragen bleiben daneben verfügbar. YouTube kann eine zulässige Einreichungs- oder Veröffentlichungsplattform sein; eine YouTube-Kontoverbindung bietet contentmarkt derzeit jedoch nicht an.

Wir fragen keine Social-Media-Passwörter ab. Verbundene Instagram- und TikTok-Konten können in den Einstellungen der jeweiligen Plattform widerrufen werden; zusätzlich können Sie die Löschung der bei contentmarkt gespeicherten Daten über /data-deletion oder per E-Mail verlangen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verbindung für Plattformnutzung, Kampagnenprüfung und Abrechnung erforderlich ist; Integritäts-, Sicherheits- und Betrugsprüfungen stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

7a. Optionales öffentliches Creator-Profil

Creator können gesondert und freiwillig ein öffentliches Creator-Profil veröffentlichen. Zweck ist die teilbare öffentliche Darstellung ausdrücklich ausgewählter Social-Media-Auftritte. Die Funktion ist für OAuth-Verbindungen und Kampagnenteilnahmen nicht erforderlich; ihre Nichtnutzung beeinträchtigt beides nicht. Sichtbar sind ausschließlich der gewählte Anzeigename sowie die ausdrücklich ausgewählten Plattformen, Social-Media-Handles und Links zu den jeweiligen Provider-Profilen. Interne Konto- oder Binding-IDs, OAuth-Subjects, Zugriffs- oder Refresh-Token und andere interne Daten werden dort nicht veröffentlicht. Das Verbinden eines Social-Media-Kontos per OAuth allein veröffentlicht kein Creator-Profil. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist der gesonderte freiwillige Opt-in nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Eine veröffentlichte Profilseite ist weltweit erreichbar. Eine zufällig wirkende URL bietet keinen Zugriffsschutz; auch ein technischer Hinweis an Suchmaschinen, die Seite nicht zu indexieren, kann eine Auffindbarkeit oder Drittanbieter-Kopien nicht sicher verhindern. Der Empfängerkreis umfasst die weltweite Öffentlichkeit sowie die in Abschnitt 3 genannten Hosting- und Infrastruktur-Dienstleister. Nach dem Widerruf oder sobald kein ausgewähltes aktives Social-Media-Profil mehr vorhanden ist, ist die Profilseite bei contentmarkt sofort nicht mehr abrufbar und liefert 404; bereits von Dritten erstellte Kopien werden dadurch nicht automatisch entfernt. Profilkonfiguration, Slug und Opt-in-Nachweis werden bis zur Kontoschließung nach Maßgabe von Abschnitt 12 gespeichert.

8. Automatisierte Analyse, Anti-Fraud und menschliche Prüfung

contentmarkt kann Einreichungen technisch und regelbasiert prüfen, zum Beispiel anhand von Formatdaten, Hashtags, Mentions, Werbekennzeichnung, sichtbarem Produkt, Tonalität, Transkript, OCR, Metadaten, Duplikats- oder Betrugssignalen. Was sich nicht in eine feste Regel fassen lässt, etwa ob ein Video inhaltlich zum Briefing der Kampagne passt, kann zusätzlich von einem Sprachmodell beurteilt werden. Dieses Modell betreiben wir über Amazon Web Services innerhalb der EU; verarbeitet werden dabei die oben genannten Prüfdaten wie Transkript, OCR-Text und einzelne Frames.

Die Transkription der Tonspur und die Texterkennung in einzelnen Videobildern laufen mit freier Software auf unseren eigenen Systemen und werden an keinen weiteren Anbieter übermittelt. An das oben genannte Sprachmodell geht nur das Ergebnis dieser Schritte, soweit es für die jeweilige Beurteilung erforderlich ist.

Der Clip oder daraus gewonnene Daten werden nicht zum Training, Testen oder Verbessern von KI-Systemen verwendet. Eine weitergehende KI-Nutzung setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung voraus.

Die Prüflogik dient dazu, Kampagnenregeln nachvollziehbar anzuwenden, offensichtliche Verstöße zu erkennen, unsichere Fälle zu eskalieren und Manipulation zu verhindern. Automatisierte oder regelbasierte Ergebnisse sind zunächst vorläufig. Vor einer nachteiligen Maßnahme, insbesondere einer Ablehnung, Auszahlungssperre oder Rückforderung, informieren wir den Creator über die wesentlichen Gründe und den Eskalationsweg. Bei einer Eskalation prüft eine natürliche Person die Entscheidung und teilt das Ergebnis begründet mit.

9. Auszahlungen, Steuer- und Compliance-Pflichten

Für Auszahlungen an Creator und Abrechnung mit Marken verarbeiten wir Vertrags-, Rechnungs-, Zahlungs-, Transaktions-, Kampagnen- und Auszahlungsdaten. Im lokalen contentmarkt-System speichern wir hierfür insbesondere Abrechnungs- und Zahlungsreferenzen, Stripe-Kunden-, Checkout-, Rechnungs-, Connected-Account- und Transfer-IDs, Statusdaten sowie Kampagnen-, Abrechnungs- und Auszahlungs-Snapshots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für Vertrag und Auszahlung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Aufbewahrungs-, Steuer-, Handels- und Meldepflichten, insbesondere nach den für Plattformbetreiber geltenden steuerlichen Vorschriften.

Für Zahlungsabwicklung und Identitäts- oder Konto-Prüfungen kann Stripe Connect als Zahlungsdienstleister eingebunden werden. Identitäts-, Adress-, Steuer- und Bankdaten für das Connect-Onboarding geben Creator unmittelbar in der von Stripe gehosteten Onboarding-Strecke ein; Stripe verarbeitet und hostet diese Daten für Onboarding, Verifikation und Bankauszahlung. contentmarkt speichert die dort eingegebenen KYC- und Bankdaten nicht als Rohdaten lokal, sondern nur die für die Auszahlungsabwicklung nötigen Stripe-IDs sowie Status- und Anforderungssnapshots. Gesetzlich meldepflichtige Daten können an zuständige Behörden, insbesondere Steuerbehörden und das Bundeszentralamt für Steuern, übermittelt werden.

10. Empfänger, Auftragsverarbeiter und Drittlandübermittlungen

Empfänger personenbezogener Daten können, je nach Funktion, Hosting- und Infrastruktur-Dienstleister, Zahlungsdienstleister, Social-Media-Plattformen, Support-, Sicherheits-, Analyse- und Kommunikationsdienstleister, Rechts- und Steuerberater sowie Behörden sein. Innerhalb von contentmarkt und der verantwortlichen Organisation erhalten nur Personen Zugriff, die die Daten für Betrieb, Support, Prüfung, Abrechnung, Recht oder Sicherheit benötigen.

Namentlich sind das derzeit: Amazon Web Services für Backend, API, Datenbank, Speicher, Warteschlangen, Sicherheits- und Infrastrukturprozesse sowie für das in Abschnitt 8 genannte Sprachmodell; Vercel für die Auslieferung der Website und der Weboberfläche sowie für die Reichweitenmessung nach Abschnitt 11; Stripe für Auszahlung, Identitäts- und Kontoprüfung; Meta beziehungsweise Instagram und TikTok im Zusammenhang mit verbundenen Konten und den darüber abgerufenen Medien- und Messdaten; YouTube, soweit es für eine Kampagne als Veröffentlichungsplattform zugelassen ist. Daneben können Daten an Rechts- und Steuerberater, Behörden und Gerichte gehen, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder es zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Soweit Dienstleister oder Drittplattformen Daten außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeiten, erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien. Besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, stützen wir die Übermittlung auf diesen Beschluss; bei entsprechend zertifizierten US-Anbietern ist das insbesondere das EU-US Data Privacy Framework. Im Übrigen verwenden wir EU-Standardvertragsklauseln und, soweit erforderlich, ergänzende technische oder organisatorische Maßnahmen. Angaben zu den konkret verwendeten Garantien können Sie beim Datenschutzbeauftragten anfordern.

Fordern Sie Ware für ein Follow-up-Video an, erhält die verantwortliche Marke Ihrer Kampagne mit Ihrer separaten Einwilligung Ihren Namen, Ihre Lieferadresse und Ihre Angaben zu Größe oder Wunsch für den Versand. Weitere Informationen stehen in Abschnitt 6d.

Empfänger der für die Betreuung freigegebenen Creator-Daten ist ausschließlich die vom Creator bestätigte und ihm angezeigte Agentur. Umfang und Dauer richten sich nach der gesonderten aktuellen Freigabe. Ohne Detailfreigabe erhält die Agentur nur die in Abschnitt 6e beschriebenen begrenzten Verbindungsangaben und die für ihre eigene Abrechnung erforderlichen Gesamtsummen. Die Bestätigung einer Partnervereinbarung durch eine Agentur allein eröffnet keine Creator-Dateneinsicht. Für ihre eigene Betreuung und Verarbeitung ist die Agentur selbst verantwortlich und stellt ihre eigenen Datenschutzhinweise bereit.

650 Industries, Inc. (Expo) für Registrierung und Zustellung der freiwilligen iPhone-Mitteilungen sowie Apple für deren Weiterleitung und Zustellung über den Apple Push Notification service; der Umfang ist in Abschnitt 6f beschrieben.

11. Cookies, lokale Speicherung und Analyse

Soweit technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Speicher- und Auslesevorgänge für Login, Sicherheit, Formularfunktion, Session-Verwaltung oder Lastverteilung eingesetzt werden, erfolgt dies nur, soweit es für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Rechtsgrundlage für den Zugriff auf Endeinrichtungen ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gelten Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO.

Zur Reichweitenmessung der öffentlichen Website setzen wir Vercel Web Analytics ein, aber ausschließlich mit Ihrer Einwilligung. Die Messung ist standardmäßig aus; sie startet erst, wenn Sie im Zustimmungsfenster zustimmen, und sie bleibt aus, wenn Sie „Nur erforderliche“ wählen. Erhoben werden aggregierte Angaben zum Seitenaufruf wie aufgerufene Seite, Herkunft des Aufrufs sowie Land, Browser und Gerätetyp. Außerdem messen wir abgeschlossene Registrierungen nach Kontobereich (Creator oder Marke) und Klicks zum Terminkalender. Ein Kalender-Klick bedeutet dabei keine bestätigte Buchung. Vor der Übermittlung entfernen wir Abfragezeichenkette und Fragment der Adresse vollständig; Kontoseiten, Verwaltungsseiten und nicht freigegebene Seitenpfade werden durch allgemeine Platzhalter ersetzt. Namen, E-Mail-Adressen, Konto- oder Kampagnenkennungen übermitteln wir dafür nicht. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie, soweit dabei auf Ihr Endgerät zugegriffen wird, § 25 Abs. 1 TDDDG. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit über „Datenschutz-Einstellungen“ im Seitenfuß mit Wirkung für die Zukunft ändern. Marketing- oder Werbe-Tracker Dritter binden wir nicht ein.

Mit der freiwilligen Auswahl im Zustimmungsfenster erfassen wir bei angemeldeten Konten höchstens einen Website-Besuchstag pro Konto und UTC-Tag. In der App wird die Zustimmung separat abgefragt; dort erfassen wir entsprechend App-Besuchstage. Diese Daten dienen der Auswertung wiederkehrender Nutzung pro Konto und insgesamt. Wir speichern dafür keine Seiten- oder Bildschirmfolgen. Nur berechtigte Administratoren können die Kontozuordnung sehen. Besuchstage werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht; beim Widerruf löschen wir die Besuchstage der jeweiligen Oberfläche sofort. Ohne Zustimmung findet diese Erfassung nicht statt.

Für die Zuordnung zur Herkunft und Einstiegsseite verwenden wir nach Ihrer Zustimmung den Sitzungsspeicher des jeweiligen Browser-Tabs (contentmarkt_acquisition_v1). Er enthält nur eine Herkunftskategorie, einen freigegebenen öffentlichen Seitenpfad und den Beginn des Messfensters. Die Zuordnung gilt höchstens 30 Minuten und endet mit dem Schließen des Tabs. Für eine gerade abgeschlossene Registrierung setzen wir außerdem das Cookie contentmarkt_registration_completed für höchstens fünf Minuten. Es enthält nur den Kontobereich und den Zeitpunkt. Eine passende kurzlebige Markierung in der Rückkehradresse ordnet die Bestätigung dem richtigen Browser-Tab zu und wird vor der Ereignismeldung aus der Adresse entfernt. Das Cookie wird dabei verbraucht. Beim Ablehnen oder Widerrufen entfernen wir diese Zuordnung und das Registrierungscookie im aktuellen Tab.

Ihre Entscheidung selbst halten wir in einem eigenen Cookie fest, damit wir Sie nicht bei jedem Aufruf erneut fragen. Es heißt contentmarkt_consent, wird von contentmarkt selbst gesetzt, enthält nur die getroffene Auswahl mit Zeitpunkt und Fassungsnummer und läuft nach 180 Tagen ab.

Richtet eine Marke für eine Kampagne einen Tracking-Link ein, erhält jeder teilnehmende Creator eine eigene Adresse der Form contentmarkt.net/r/ mit einer zufälligen Kennung. Ruft jemand diese Adresse auf, leiten wir ihn unmittelbar auf die Zielseite der Marke weiter und erhöhen einen Zähler. In der Zählung stehen ausschließlich diese Kennung, das Datum des Aufrufs und die Anzahl der Aufrufe. Wir setzen dafür kein Cookie und legen dort weder IP-Adresse noch Browserkennung noch Verweisadresse des Aufrufenden ab. Beim Abruf entstehen daneben die technischen Server-Protokolle nach Abschnitt 3; sie werden mit der Zählung nicht zusammengeführt und regelmäßig nach 30 Tagen gelöscht. Die Browserkennung wird allein im Moment der Anfrage ausgewertet, um automatisierte Zugriffe nicht mitzuzählen, und danach verworfen. Die zufällige Kennung wird nicht aus Namen, Konto- oder Profildaten gebildet und lässt für sich genommen keinen Rückschluss auf die aufrufende Person zu. Ein Zugriff auf Ihr Endgerät im Sinne des § 25 TDDDG findet nicht statt. Rechtsgrundlage für die Weiterleitung und die Reichweitenzählung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Erfolgsmessung der Kampagne. Was nach der Weiterleitung auf der Zielseite der Marke geschieht, liegt in deren Verantwortung und richtet sich nach deren Datenschutzerklärung. Wir beobachten den weiteren Verlauf dort nicht. Meldet die Marke uns Ergebnisse ihrer Kampagne zurück, gilt dafür Abschnitt 6b.

11a. Wegaufzeichnung im Produkt

Für Creator-Konten halten wir die abgeschlossene Registrierung und erfolgreich gespeicherte Einreichungen kontobezogen fest. Gespeichert werden die Kontokennung, die Art des Ereignisses, der Zeitpunkt des Vorgangs und der Aufzeichnung, die ausführende Schnittstelle und die Herkunftskategorie. Bei einer Einreichung kommen die Kampagnen- und Einreichungskennung, die Plattform und die Art der Einreichung (Social-Media-Link oder Upload) hinzu. Eine erfolgreiche Einreichung zählt erst, wenn sie gespeichert ist; die erste dieser Einreichungen dient uns als Maß für die Aktivierung eines Creators. Bewerbungen oder fehlgeschlagene Versuche zählen dafür nicht.

Zur Registrierung speichern wir außerdem drei kurze Herkunftsangaben: Kanal, Kampagne und Werbemittel sowie den Zeitpunkt der Zuordnung. Die Angaben stammen aus den dafür vorgesehenen Parametern der Registrierungsadresse bei der direkten Anmeldung per E-Mail; übernommen werden nur freigegebene Kürzel. Bei der Anmeldung über Google oder die gehostete Anmeldeseite sowie ohne verwertbare Angaben speichern wir „unbekannt“. Diese Zuordnung ist keine Zuordnung einer Werbecode-Prämie nach Abschnitt 6c. Wir speichern dafür weder die vollständige Adresse noch Verweisadressen, Klick-Kennungen einer Werbeplattform, Gerätekennungen oder Inhalte Ihrer Beiträge. Für diese Angaben verwenden wir keine zusätzlichen Cookies und keinen Browser-Sitzungsspeicher. Die einwilligungsabhängige Website-Reichweitenmessung aus Abschnitt 11 bleibt davon getrennt.

Zweck ist, zu erkennen, über welche Wege Creator zu uns kommen und ob sie anschließend erfolgreich einreichen, damit wir unsere Registrierung und die Abläufe im Produkt verbessern können. Diese Herkunftsangaben und Ereignisaufzeichnungen bleiben bis zur Löschung des Kontos gespeichert und werden mit ihm gelöscht. Die gesonderten Kampagnen-, Prüf- und Abrechnungsunterlagen unterliegen weiterhin Abschnitt 12. Rechtsgrundlage für diese Produktmessung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der Bewertung und Verbesserung dieser Abläufe.

Getrennt davon führen wir eine kurzlebige Wegaufzeichnung: Für höchstens 30 Tage halten wir unter einer pseudonymen Kennung fest, an welchem Tag jemand eine bestimmte Seite oder Station in contentmarkt erreicht hat — dass Sie sich registriert haben, dass Sie Ihren Kontostart oder die Verbindungsseite gesehen haben, dass Sie ein Social-Media-Konto verbunden haben, dass Sie eine Kampagne geöffnet, das Einreichformular geöffnet und einen Clip eingereicht haben. Ohne Konto zeichnen wir nur das App-Angebot auf, das wir Besuchern aus einer unserer E-Mails auf der Startseite zeigen: dass es angezeigt wurde und ob jemand von dort in den App Store oder in die App gegangen ist. Festgehalten wird auch, wenn einer dieser Schritte fehlschlägt. Einen Grund halten wir dabei nicht fest; eine der Stationen benennt allerdings die Plattform, weil sie genau den Zustand der Verbindungsseite zählt, in dem die Anmeldung über TikTok fehlgeschlagen und deshalb der Weg über den Bio-Code aufgegangen ist. Zweck ist, zu erkennen, an welcher Stelle Abläufe in contentmarkt abbrechen, und sie zu verbessern.

Mehr als der Tag, die Station, die Fläche, über die sie erreicht wurde (Website, App oder Schnittstelle), und diese Kennung steht in der Aufzeichnung nicht: weder Kampagne noch Einreichung, weder Betrag noch Inhalte Ihrer Beiträge. Der Name einer Station kann erkennen lassen, welchen Kanal Sie zu verbinden versucht haben; weitere Angaben zur Plattform stehen nicht darin. Zeigen wir Ihnen im Einreichformular Ihre eigenen TikTok-Beiträge zur Auswahl an, holen wir sie im Moment der Anzeige bei TikTok und speichern davon nichts — keine Titel, keine Adressen, keine Beitragskennungen, keine Aufrufzahlen und auch keine Anzahl.

Zu jeder Station entsteht daneben eine Protokollzeile mit derselben Kennung. Bei einer Station Ihres Kontos trägt sie zusätzlich den Antwortstatus des Aufrufs; bei einer Station des App-Angebots trägt sie stattdessen den Namen der Mailwelle, über die Sie gekommen sind. Diese Zeilen dienen demselben Zweck wie die Aufzeichnung und werden wie die technischen Protokolle nach Abschnitt 3 regelmäßig nach 30 Tagen gelöscht.

Die Kennung steht anstelle Ihres Namens. Haben Sie ein Konto, wird sie aus Ihrer Kontokennung berechnet; mit unserer Kontoliste können wir sie zuordnen, für Dritte ist sie ohne diese Liste bedeutungslos. Haben Sie kein Konto, bilden wir sie aus dem Kurznamen, unter dem wir Sie angeschrieben haben, und ohne einen solchen aus dem Datum zusammen mit Angaben, die Ihr Browser bei jedem Aufruf ohnehin sendet (IP-Adresse, Browserkennung); im letzten Fall wechselt sie täglich. Die Kennung aus dem Kurznamen bleibt dagegen über Tage gleich, und mit unserer Versandliste können auch wir sie zuordnen. Wir setzen dafür kein Cookie und legen keine Kennung auf Ihrem Gerät ab; ob wir Ihnen das App-Angebot überhaupt anzeigen, entscheidet ein kleines Skript in Ihrem Browser anhand der Browserkennung, und gespeichert wird dabei nichts auf Ihrem Gerät. Nach spätestens 30 Tagen löschen wir diese Aufzeichnung. Schließen Sie Ihr Konto, löschen wir die Einträge, die Ihre Konto-Kennung tragen, sofort mit; Einträge unter einer Kennung ohne Konto entfallen nicht mit der Kontoschließung, sondern spätestens nach 30 Tagen.

Was bleibt, sind reine Tageszahlen: wie viele verschiedene Personen an einem Tag eine bestimmte Station erreicht haben. Diese Tageszahlen bleiben erhalten.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt darin, zu erkennen, wo Abläufe in unserem Produkt abbrechen, und sie zu verbessern.

12. Speicherdauer und Löschung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Wartelistendaten speichern wir bis zum Start der Pilotphase, bis zur Austragung oder bis sie in ein aktives Nutzerkonto überführt werden. Für den produktiven Betrieb gelten vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, offener Ansprüche und dokumentierter Sicherheits- oder Betrugsfälle folgende Regelfristen: Kontodaten werden nach einer Kontoschließung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen aus den aktiven Systemen gelöscht oder anonymisiert; soweit contentmarkt Rohvideodateien speichert, werden diese grundsätzlich 90 Tage nach der endgültigen Abrechnung gelöscht; Kampagnen-, Prüf-, Mess- und Streitfallnachweise werden regelmäßig drei Jahre nach endgültiger Abrechnung oder Abschluss des Streitfalls aufbewahrt. Von Marken gemeldete Kampagnenergebnisse nach Abschnitt 6b führen wir als Nachweisbestand, der nachträglich nicht verändert wird, damit eine Abrechnung nachvollziehbar bleibt. Wir löschen ihn drei Jahre nach der endgültigen Abrechnung der Kampagne. Die Marken der Wegaufzeichnung nach Abschnitt 11a löschen wir spätestens nach 30 Tagen und, soweit sie Ihre Konto-Kennung tragen, mit der Schließung Ihres Kontos; die daraus gebildeten Tageszahlen tragen keinen Personenbezug mehr und bleiben erhalten.

Rechnungen sowie handels- und steuerrechtlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen bewahren wir für die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Technische Zugriffs- und Fehlerprotokolle werden regelmäßig nach 30 Tagen gelöscht oder anonymisiert; Sicherheits- und Betrugsprotokolle regelmäßig nach 90 Tagen, soweit keine konkrete Untersuchung oder gesetzliche Pflicht eine längere Speicherung erfordert. Löschungen aus aktiven Systemen erfassen Sicherungskopien nicht sofort; betroffene Daten werden dort im regulären Überschreibungszyklus, in der Regel spätestens nach 90 Tagen, entfernt. Eine Löschanfrage löst keine automatische Löschung aus: Wir prüfen Identität, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Abrechnung, Betrugsprävention und Streitfalldokumentation und veranlassen anschließend die rechtlich mögliche Löschung oder Anonymisierung.

Ihr Konto können Sie selbst löschen, ohne uns zu schreiben: in der App und auf der Website jeweils in Ihrem Kontobereich unter „Konto löschen“. Dabei entfallen Zugang, Anmeldeprofil, verbundene Social-Media-Verknüpfungen, Teilnahmen und Einreichungen sofort. Was nach diesem Abschnitt aufbewahrungspflichtig ist, insbesondere Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen, bleibt davon unberührt.

Lieferadresse, Größe oder Wunsch und Versandnotiz eines Warenpakets löschen wir spätestens 60 Tage nach dem als versendet markierten Paket. Ist eine Anfrage nach 60 Tagen noch nicht als versendet markiert, schließen wir sie und löschen diese Angaben ebenfalls. Bei Widerruf oder Kontolöschung werden sie sofort geleert. Paketstand und die Zeitpunkte von Freischaltung, Zustimmung, Anfrage und Versand bleiben als Vorgangsnachweis bis zur Löschung des Kontos oder der Kampagne bestehen. Diese Fristen betreffen contentmarkt; eigene Kopien der Marke richten sich nach ihrer Datenschutzerklärung.

Agenturkontodaten verarbeiten wir für die Einrichtung und Dauer des Zugangs. Bei Kontoschließung gelten die allgemeinen Kriterien dieses Abschnitts. Einladungsangaben benötigen wir für die Zustellung und die Prüfung der Einladung. Sobald eine Einladung angenommen, abgelaufen oder widerrufen ist und keine konkret begründete Nachweis- oder Aufbewahrungspflicht besteht, werden nicht mehr erforderliche Einladungsangaben gelöscht oder anonymisiert. Die Betreuungseinsicht endet mit dem Widerruf der Freigabe oder dem Ende der Verbindung.

Die vollständigen Texte und Nachweise einer Agenturvereinbarung, die getrennten Annahmen und die hierfür erforderlichen Angaben zur handelnden Person bewahren wir so lange auf, wie die Vereinbarung oder eine daraus begründete Beteiligung erfüllt und abgerechnet werden muss. Das Ende der Zusammenarbeit nach zwölf Monaten allein beendet diesen Zweck nicht, wenn bereits bestätigte Creator-Beteiligungen fortbestehen. Nach dem Ende der letzten solchen Beteiligung und ihrer endgültigen Abrechnung prüfen wir je Unterlage, ob eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein konkret erforderlicher Nachweis für Rechtsansprüche verbleibt. Gleiches gilt für Zuordnungs- und Datenfreigabenachweise nach dem Ende der jeweiligen Verarbeitung. Aufbewahrungspflichtige oder für einen dokumentierten Rechtsfall erforderliche Unterlagen werden nur für diese Zwecke weiter verarbeitet und bleiben für die persönliche Betreuung gesperrt. Nach Wegfall aller hierfür maßgeblichen Zwecke und Pflichten löschen wir sie oder entfernen den Personenbezug so, dass er nicht wiederhergestellt werden kann.

Die gesetzlichen Fristen richten sich nach der Art der Unterlage, beispielsweise nach den Regeln für Handels- und Geschäftsbriefe oder Buchungsbelege. Bei notwendigen Nachweisen für Rechtsansprüche berücksichtigen wir deren Entstehung, die maßgebliche Verjährung und gegebenenfalls einen laufenden Streitfall. Eine Kontoschließung oder das bloße Entfernen einer Kontokennung anonymisiert einen Vertragstext mit Namen und Parteiangaben nicht. Soweit solche Angaben weiter benötigt werden, bleiben sie nach den vorstehenden Kriterien gespeichert. Die Sicherungskopien richten sich nach den allgemeinen Regeln dieses Abschnitts.

Die für den Empfang registrierten Roh-Gerätetoken speichern wir bis zur erfolgreichen Abmeldung dieses Geräts oder bis zur Kontolöschung. Von den Zustelldiensten als ungültig gemeldete Token verwenden wir nicht weiter; sie werden spätestens bei Kontolöschung aus unserem Register entfernt. Die Kennung der Kampagneneinwilligung und der Beginn der aktuellen Geräteanmeldung mit Kampagnenfreigabe sind dem Gerätetoken zugeordnet; beim Ausschalten der Mitteilungen entfernen wir diese Angaben, beim Entfernen des Tokens auch die Zuordnung. Die lokale Mitteilungsauswahl bleibt beim Ausloggen erhalten; ihre Kampagnenfreigabe wird beim Ausschalten der Mitteilungen in der App widerrufen. Der separate Sperrbestand nach Abschnitt 6f enthält nur den Prüfwert der widerrufenen Geräteanmeldung (bei älteren App-Versionen des Push-Tokens), die Kontozuordnung und den Widerrufszeitpunkt und bleibt bis zur Kontolöschung gespeichert. Eine getrennte dauerhafte Historie der Marketingzustimmung führen wir nicht. Die sonstigen Aufbewahrungs- und Löschregeln dieses Abschnitts bleiben maßgeblich.

13. Pflichtangaben und Folgen der Nichtbereitstellung

Die Bereitstellung bestimmter Daten ist für einzelne Funktionen erforderlich. Ohne E-Mail-Adresse können wir keine Kontofunktion bereitstellen; ohne erforderliche Account-, Kampagnen-, Social-Account- oder Zahlungsdaten können wir Kampagnen, Verifikation, Auszahlung oder gesetzliche Meldungen nicht oder nur eingeschränkt durchführen.

14. Minderjährige

contentmarkt richtet sich nicht an Kinder. Creator müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Personen, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; eine Nutzung als Verbraucher ist nicht vorgesehen. Wenn uns bekannt wird, dass ein Nutzerkonto entgegen diesen Vorgaben von einer minderjährigen Person angelegt wurde, können wir das Konto sperren und die Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben löschen.

15. Ihre Datenschutzrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie auf den Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an datenschutz@axelspringer.de und verwenden Sie im Betreff „contentmarkt – Betroffenenrechte“. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Im Einzelnen sind das nach Maßgabe der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO (Art. 21) sowie Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen (Art. 22). Für contentmarkt zuständig ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de. Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder Arbeitsplatzes wenden.

Widerspruchsrecht. Soweit wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeiten, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einlegen. Wir verarbeiten die betroffenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen.

15a. Datensicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Veränderung, unbefugtem Zugriff und unzulässiger Offenlegung zu schützen. Dazu gehören insbesondere die verschlüsselte Übertragung über TLS, Zugriffsbeschränkungen nach dem Erforderlichkeitsprinzip, die Authentifizierung über AWS Cognito ohne lokalen Passwort-Hash, die verschlüsselte Ablage der in Abschnitt 7 genannten TikTok-Token mit einem Schlüssel außerhalb der Datenbank, die Protokollierung administrativer Zugriffe, die technische Trennung interner und öffentlich sichtbarer Daten, Maßnahmen zur Erkennung von Manipulation und missbräuchlicher Nutzung sowie die regelmäßige Löschung nicht mehr erforderlicher Daten nach Abschnitt 12.

16. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir aktualisieren diese Datenschutzerklärung, wenn sich contentmarkt, die eingesetzten Dienste, API-Anbindungen, Analyseverfahren oder rechtliche Anforderungen ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter /datenschutz abrufbar.

English summary for platform review

contentmarkt processes website, account, connected Instagram- and TikTok-account, campaign, submitted-content, review, payment, tax, support, hosting, and security data only for operating the marketplace, verifying campaign performance, preventing abuse, paying creators, meeting legal duties, and handling user requests. Speech-to-text and on-frame text recognition run on our own systems; only their output may go to a language model we operate on Amazon Web Services inside the EU. Public comments under campaign posts may be sorted into sentiment categories, and only the count per category is stored, never the comment text or the commenter. Brands may report campaign results such as purchases, app installs, or sign-ups through a server-to-server interface; such a report carries only the event reference the brand itself assigns, the event type, its time, an optional amount with currency, and the random tracking-link identifier, never a name, address, e-mail address, phone number, customer number, IP address, device identifier, or order contents, so we do not learn who bought or downloaded. If you request optional products for a follow-up video, the campaign brand receives your name, delivery address and size or wish after your separate explicit consent. You can withdraw consent at any time in the product card: before shipping the request closes; after shipping the parcel remains on its way. We delete the address, size and shipping note immediately on withdrawal or account deletion, otherwise at most 60 days after shipping or a request that was never shipped. Shipping notes remain in the account and are not included in notification emails. The parcel status and timestamps remain until account or campaign deletion. The brand’s own stored copies follow its privacy policy and cannot be deleted automatically by contentmarkt. Website reach measurement runs only after explicit consent and is off by default. We also record at most one signed-in website visit day per account and UTC day after the separate website consent choice. The app asks for its own consent and records app visit days separately. These records support account-level and aggregate return-use measurement, contain no page or screen sequence, are visible by account only to authorized admins, and are deleted after at most 90 days or immediately when consent for that surface is withdrawn. Without consent, no visit day is recorded. We also record completed creator registrations and successfully stored submissions, linked to the account, with event and recording times, the API surface and acquisition channel. For submissions, we include the campaign, submission, platform and submission type. We use the first successfully stored submission to measure activation. Three short acquisition fields (channel, campaign and creative) and their recording time are stored at sign-up; unavailable information is recorded as unknown. We store no full address, referrer, advertising click identifier, device identifier or post content for this purpose and use no additional cookies or browser session storage. These records are retained until account deletion and deleted with the account. This product measurement serves to evaluate and improve acquisition and product flows and is based on legitimate interest under Article 6(1)(f) GDPR. Separately, a short-lived journey record notes, for at most 30 days and under a pseudonymous identifier, the day on which someone reached a given step in contentmarkt, the step itself and the surface it was reached on, and nothing else: no campaign, no submission, no amount and no post contents; one step name can reveal which channel someone tried to connect. It uses no cookie and stores no identifier on the device, entries carrying an account identifier are deleted immediately when that account is closed and everything else after 30 days, and what remains are plain daily counts of how many distinct people reached a step. Users can disconnect Instagram or TikTok accounts and submit a deletion request via /data-deletion or datenschutz@axelspringer.de. Agency access involves separate recorded acceptance of agency terms and an individual agreement. Creators confirm the agency assignment themselves and may separately permit the named agency to see platform details. This permission is voluntary and can be withdrawn in the creator profile without ending ordinary platform use. Without permission, the agency sees only the connection, its date and permissions, plus necessary agency financial totals. These can remain personal data in small groups. The agency receives no bank details, tax identifiers, address or access credentials for support. Consent evidence and contract evidence have distinct purposes and retention criteria, explained in sections 6e and 12. Closing a creator account ends future participation where the individual agreement links participation to that registration, but necessary past financial and contract evidence can remain. The agency is responsible for its own processing and copies. The detailed German privacy notice above is authoritative for contentmarkt.

Optional iPhone notifications use Expo (650 Industries, Inc.) and Apple's Push Notification service. Device and installation identifiers, the notification text and technical campaign or clip identifiers are processed for registration and delivery. The app explains status updates, campaign announcements and clip-submission reminders before a single voluntary activation for this device. Activating these notifications includes consent to the campaign announcements and reminders. An earlier system permission or device registration alone does not grant campaign consent. Previously explicit campaign consent remains valid. The app saves your explicitly confirmed choice for this account on this iPhone. Logging out stops delivery for that account but preserves this local choice. When you sign back into the same account on this iPhone, the app can register notifications again using that choice, without asking for renewed consent, provided iPhone notifications are still allowed. Turning notifications off inside the app also withdraws the saved campaign permission. The choice is not transferred to another account. A new registration time records the start of the current delivery permission, not a new consent decision. The app remains usable without notifications. Visible notification text contains general information; amounts, rejection reasons and personal campaign or clip details are shown after opening the authenticated app. You can disable all notifications for this device inside the app. Successful device opt-out or logout removes the raw device token and its active registration and marketing choice from our register. A separate revocation record contains only the revoked registration hash (or the push token hash for older app versions), account reference and revocation time until account deletion, to prevent delayed registration requests from re-enabling notifications. It contains no raw device token, raw registration ID or marketing consent and cannot be used to send notifications. Explicit reactivation uses a new registration ID. Account deletion removes all linked tokens and revocation records. This does not recall messages already handed to delivery providers or establish immediate deletion at Expo or Apple. Processing may take place in the USA; Expo's service terms provide processor obligations and EU standard contractual clauses. See sections 6f, 10, 12 and 15 for details and deletion requests.

Hinweis

Privacy, access, and deletion requests can be sent to hallo@contentmarkt.de.

content
markt
  • Creator-AGB
  • Marken-AGB
  • Agentur-AGB
  • Impressum
  • Nutzungsbedingungen
  • AGB
  • Datenschutz
  • Datenschutz App
  • Datenschutz EN
  • Datenlöschung
  • Kontakt

Hilfe

  • Häufige Fragen
  • Frage stellen

© 2026 Axel Springer Deutschland GmbH