Axel Springer Deutschland GmbH Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin · HRB 196159 B, Amtsgericht Charlottenburg · USt-IdNr. DE 214 852 390 E-Mail: hallo@contentmarkt.net · Website: https://contentmarkt.net
Die Plattformgebühr gilt nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Diese Fassung ergänzt die Fassung self_billing_policy_2026-07-19_v1 um eine Plattformgebühr (§ 6). Sie fällt nur an, wenn der Creator ihr gesondert und ausdrücklich zustimmt, und nur auf Vergütung aus danach eingereichten Beiträgen, die tatsächlich an ihn ausgezahlt wird. Wer der Plattformgebühr nicht zustimmt, wird weiterhin ohne Plattformgebühr, ohne Sperre und ohne Verzögerung ausgezahlt; die Gebührenzustimmung ist keine Voraussetzung für eine Auszahlung. Jede Auszahlung, auch von bereits verdientem Guthaben, setzt aber die Zustimmung zu dieser Fassung nach § 1 Abs. 2 voraus; die Fassung self_billing_policy_2026-07-19_v1 genügt dafür nicht mehr (§ 7 Abs. 2). Sie bleibt unter /agb/gutschrift/self_billing_policy_2026-07-19_v1 im Wortlaut abrufbar.
Diese Vereinbarung konkretisiert § 7 Abs. 5 und 6 der Creator-AGB und regelt, wie ContentMarkt die Vergütung von Creatorn im Wege der Gutschrift abrechnet. Sie gilt für alle Auszahlungen über die Plattform. Die Plattformgebühr nach § 6 fällt nur nach gesonderter ausdrücklicher Zustimmung des Creators und nur im dort bestimmten Umfang an. Die Creator-AGB bleiben im Übrigen unberührt.
1. Gutschriftverfahren
(1) Die Abrechnung der Creator-Vergütung erfolgt im Wege der Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 UStG. Leistungsempfängerin der vom Creator erbrachten Leistung ist die Axel Springer Deutschland GmbH („ContentMarkt").
(2) Mit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung in der Auszahlungs-Einrichtung der Plattform stimmt der Creator der Abrechnung im Gutschriftverfahren zu. Ohne eine Zustimmung zu dieser Fassung oder zu einer früheren Fassung, die nach § 7 Abs. 2 weiterhin gültig ist, findet keine Auszahlung statt. Diese Zustimmung umfasst nicht die Plattformgebühr nach § 6; hierfür bedarf es einer gesonderten ausdrücklichen Zustimmung (§ 6 Abs. 2).
(3) Jede Gutschrift wird als solche bezeichnet („Gutschrift") und enthält die gesetzlichen Pflichtangaben, insbesondere die vollständigen Namen und Anschriften beider Parteien, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung (Kampagne und Abrechnungszeitraum), Entgelt sowie die umsatzsteuerlichen Angaben nach § 3.
2. Datengrundlage und Mitwirkung
(1) Grundlage jeder Gutschrift sind die vom Creator in seinem Abrechnungsprofil bestätigten Angaben: rechtsverbindlicher Name bzw. Firma, Anschrift, Abrechnungs-E-Mail-Adresse sowie — soweit vorhanden — Steuernummer oder USt-IdNr.
(2) Der Creator hält diese Angaben aktuell und richtig. Ändern sich die Angaben, sind sie vor der nächsten Auszahlung im Abrechnungsprofil zu aktualisieren. Für Nachteile aus veralteten oder unrichtigen Angaben ist der Creator verantwortlich; die Regelungen der Creator-AGB zur steuerlichen Mitwirkung bleiben unberührt.
3. Umsatzsteuer
(1) Nimmt der Creator die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch, wird in der Gutschrift keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Gutschrift enthält einen entsprechenden Hinweis.
(2) Ist der Creator umsatzsteuerpflichtig, wird die Umsatzsteuer auf Grundlage seiner Angaben ausgewiesen. Der Creator ist für die zutreffende Angabe seines umsatzsteuerlichen Status und für die Abführung der Steuer selbst verantwortlich.
(3) Diese Vereinbarung ist keine steuerliche Beratung. Der Creator klärt steuerliche Fragen eigenverantwortlich.
4. Zustellung und Aufbewahrung
(1) Gutschriften werden elektronisch bereitgestellt, in der Regel im Auszahlungsbereich der Plattform und zusätzlich per E-Mail an die Abrechnungs-E-Mail-Adresse. Der Creator stimmt der elektronischen Übermittlung zu.
(2) Der Creator kann bereitgestellte Gutschriften herunterladen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Creators bleiben von der Bereitstellung unberührt.
5. Widerspruch und Korrektur
(1) Der Creator prüft jede Gutschrift unverzüglich und widerspricht ihr unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail an hallo@contentmarkt.net), wenn sie inhaltlich unrichtig ist.
(2) Widerspricht der Creator, verliert die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts. ContentMarkt prüft den Widerspruch und stellt bei Begründetheit eine korrigierte Gutschrift aus; unbegründete Widersprüche werden mit Begründung zurückgewiesen. Bis zur Klärung eines Widerspruchs kann die betroffene Auszahlung zurückgestellt werden.
6. Plattformgebühr und Verrechnung
(1) Gebühr und Gegenstand. Ab dem 6. Oktober 2026, 0:00 Uhr Berliner Zeit („Wirksamkeitszeitpunkt"), erhebt ContentMarkt von Creatorn, die nach Absatz 2 zugestimmt haben, bei der Auszahlung gebührenfähigen Guthabens (Absatz 4) eine Plattformgebühr in Höhe von 18 % des gebührenfähigen Guthabens. Die Plattformgebühr gilt nur für Creator mit Anschrift in Deutschland laut Abrechnungsprofil (§ 2). Die Plattformgebühr ist das Entgelt für eine eigene Leistung von ContentMarkt an den Creator, nämlich die Bereitstellung der Kampagne auf der Plattform sowie die technische Abwicklung von Einreichung, Prüfung, Messung, Abrechnung und Auszahlung. Die Registrierung bleibt unentgeltlich. Abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 4 der Creator-AGB ist die Nutzung für Creator mit Gebührenzustimmung im Umfang dieses § 6 entgeltlich.
(2) Gesonderte ausdrückliche Zustimmung. Die Plattformgebühr schuldet nur ein Creator, der dieser Fassung gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat („Gebührenzustimmung"), etwa durch Setzen eines nicht vorausgewählten Häkchens und Bestätigen in seinem Konto. Schweigen, die weitere Nutzung der Plattform, die Zustimmung zur Abrechnung im Gutschriftverfahren nach § 1 Abs. 2 und die Bestätigung des Abrechnungsprofils sind keine Gebührenzustimmung. Die Gebührenzustimmung ist frühestens ab dem Wirksamkeitszeitpunkt möglich; sie wird mit Versionskennung, Prüfsumme dieser Fassung und Zeitpunkt protokolliert.
(3) Keine Voraussetzung für die Auszahlung. Die Gebührenzustimmung ist keine Voraussetzung für eine Auszahlung. Stimmt der Creator nicht zu, wird sein Guthaben aus bestehenden Leistungskontrakten — auch soweit es erst nach dem Wirksamkeitszeitpunkt entsteht — ohne Plattformgebühr, ohne Sperre des Kontos oder der Auszahlung und ohne Verzögerung ausgezahlt. Ab dem Wirksamkeitszeitpunkt kann ContentMarkt die Aufnahme in eine Kampagne, an der der Creator noch nicht teilnimmt, und neue Videoeinreichungen nur zu den Bedingungen dieser Fassung anbieten; vor einer solchen neuen Teilnahme oder Einreichung wird der Creator um die Gebührenzustimmung gebeten. Bereits wirksame Videoeinreichungen einschließlich ihrer Prüfung, Messung, Korrektur, Wiedereinreichung, Beschwerde und Vergütung bleiben von der Gebührenzustimmung unberührt.
(4) Gebührenfähiges Guthaben und Bestandsschutz. Gebührenfähig ist ausschließlich Vergütung aus einer Videoeinreichung, die nach dem Wirksamkeitszeitpunkt und nach der Gebührenzustimmung wirksam geworden ist (§ 1 Abs. 3 und 5 der Creator-AGB), soweit sie nachweislich auf validierten Views beruht, die nach dieser Einreichung erfasst wurden. Nicht gebührenfähig („geschützt") ist insbesondere (a) Vergütung aus Videoeinreichungen, die vor dem Wirksamkeitszeitpunkt oder vor der Gebührenzustimmung wirksam geworden sind, auch wenn ihre Views erst später erfasst, geprüft, gebucht oder ausgezahlt werden und auch nach einer Korrektur, Wiedereinreichung oder Beschwerde; (b) Guthaben, das vor der Gebührenzustimmung entstanden ist; und (c) Guthaben, dessen Entstehungszeit oder Vertragsgrundlage sich nicht eindeutig belegen lässt. Maßgeblich sind der Zeitpunkt der wirksamen Videoeinreichung und der Erfassung der Views, nicht der Zeitpunkt einer Buchung oder Auszahlung. Ist eine Vergütung durch eine Obergrenze beschränkt, wird zuerst geschütztes Guthaben angerechnet.
(5) Nur bei tatsächlicher Auszahlung. Die Plattformgebühr entsteht erst mit der erfolgreichen Auszahlung gebührenfähigen Guthabens. Gutgeschriebenes, aber nicht abgerufenes Guthaben löst keine Gebühr aus. Wird nichts ausgezahlt — etwa weil der Creator kein Guthaben abruft, eine Vergütung nach § 8 der Creator-AGB entfällt oder eine Überweisung endgültig scheitert —, fällt keine Plattformgebühr an. Auszahlungen, die vor der Gebührenzustimmung angelegt wurden, bleiben gebührenfrei. Eine Grund- oder Mindestgebühr erhebt ContentMarkt nicht.
(6) Bruttosatz und Berechnung. Die 18 % sind ein Bruttosatz: Die gesetzliche Umsatzsteuer ist, soweit sie anfällt, darin enthalten und wird nicht zusätzlich erhoben. Vom gebührenfähigen Guthaben gehen also 18 % ab, je Auszahlung kaufmännisch auf volle Cent gerundet; Umsatzsteuer kommt nicht hinzu, geschütztes Guthaben bleibt ungekürzt. Die Gebühr wird für jede Auszahlung gesondert berechnet; ein Abruf kann mehrere Auszahlungen umfassen, in der Regel eine je Kampagne (§ 7 Abs. 3 der Creator-AGB). Das Entgelt wird aus der Gebühr herausgerechnet und kaufmännisch auf volle Cent gerundet; der Rest ist die Umsatzsteuer.
(7) Eigene Rechnung. Die Plattformgebühr ist das Entgelt für eine Leistung von ContentMarkt an den Creator und damit nicht Bestandteil der Gutschrift über seine Vergütung. Über jede Auszahlung, für die eine Plattformgebühr anfällt, stellt ContentMarkt dem Creator eine gesonderte Rechnung aus („Gebührenrechnung"). Rechnungsstellerin ist die Axel Springer Deutschland GmbH, Rechnungsempfänger der Creator mit den Angaben seines Abrechnungsprofils (§ 2). Die Gebührenrechnung nennt insbesondere die vollständigen Namen und Anschriften beider Parteien, die USt-IdNr. von ContentMarkt, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, das gebührenfähige Guthaben, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, damit ein vorsteuerabzugsberechtigter Creator die enthaltene Umsatzsteuer geltend machen kann. Sie wird nach der erfolgreichen Auszahlung elektronisch im Auszahlungsbereich der Plattform bereitgestellt und kann dort heruntergeladen werden; der Creator stimmt der elektronischen Übermittlung zu. Hält der Creator eine Gebührenrechnung für unrichtig, teilt er dies in Textform mit (z. B. per E-Mail an hallo@contentmarkt.net); ContentMarkt prüft den Einwand und berichtigt eine unrichtige Gebührenrechnung.
(8) Verrechnung. Der Gebührenanspruch von ContentMarkt wird mit dem Auszahlungsanspruch des Creators verrechnet. Überwiesen wird der Unterschied. Die Gutschrift über die Vergütung bleibt in voller Höhe bestehen; die Verrechnung mindert die Vergütung nicht, sondern erfüllt den Auszahlungsanspruch in Höhe der Gebühr.
(9) Anzeige vor dem Abruf. Vor jedem Abruf zeigt ContentMarkt das abrufbare Guthaben vor Gebühr, den geschützten Teil, das gebührenfähige Guthaben, die Plattformgebühr einschließlich Umsatzsteuer und den verbleibenden Auszahlungsbetrag an. Ändert sich die Berechnung einer Auszahlung bis zu ihrer Ausführung, werden diese und die danach anstehenden Auszahlungen desselben Abrufs nicht ausgeführt; bereits ausgeführte Auszahlungen desselben Abrufs bleiben bestehen. Der Creator kann den Abruf mit der neuen Berechnung erneut bestätigen. Vollständig geschützte Guthabenposten kann der Creator ab dem für jeden Abruf geltenden Mindestbetrag gesondert und ohne Plattformgebühr abrufen, auch solange eine Auszahlung gebührenfähigen Guthabens noch nicht möglich ist, etwa weil für die Gebührenrechnung erforderliche Angaben fehlen.
(10) Beispiele. Bei einem abgerufenen, vollständig gebührenfähigen Guthaben von 100,00 EUR beträgt die Plattformgebühr 18,00 EUR brutto, darin 15,13 EUR Entgelt und 2,87 EUR Umsatzsteuer (19 %). Überwiesen werden 82,00 EUR; die Gutschrift lautet unverändert über 100,00 EUR. Sind von 100,00 EUR nur 60,00 EUR gebührenfähig und 40,00 EUR geschützt, beträgt die Plattformgebühr 10,80 EUR brutto, darin 9,08 EUR Entgelt und 1,72 EUR Umsatzsteuer (19 %); überwiesen werden 89,20 EUR. Ohne Gebührenzustimmung werden 100,00 EUR überwiesen, und es entsteht keine Gebührenrechnung.
(11) Festschreibung. Die Plattformgebühr einer Auszahlung wird bei deren Anlage festgeschrieben und danach nicht mehr verändert. Spätere Änderungen des Abrechnungsprofils oder eine erneute Zustimmung nach § 1 Abs. 2 verschieben weder den Zeitpunkt der Gebührenzustimmung noch den Schutz nach Absatz 4.
7. Version, Änderungen und Beendigung
(1) Diese Vereinbarung gilt in der Fassung, der der Creator zuletzt zugestimmt hat. Die jeweils gültige Versionskennung wird mit der Zustimmung protokolliert. Für die Plattformgebühr ist allein die gesonderte Gebührenzustimmung nach § 6 Abs. 2 maßgeblich.
(2) Ändert ContentMarkt diese Vereinbarung, ist für künftige Auszahlungen die erneute Zustimmung zur geänderten Fassung erforderlich, soweit ContentMarkt die bisherige Fassung nicht als weiterhin gültig fortführt. Die Fassung self_billing_policy_2026-07-19_v1 führt ContentMarkt nicht als weiterhin gültig fort: Künftige Auszahlungen, auch von bereits verdientem Guthaben, setzen die Zustimmung zu dieser Fassung nach § 1 Abs. 2 voraus, nicht aber die Gebührenzustimmung nach § 6 Abs. 2. Bereits ausgestellte Gutschriften und Gebührenrechnungen bleiben unberührt.
(3) Der Creator kann der Abrechnung im Gutschriftverfahren mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In diesem Fall sind Auszahlungen erst wieder möglich, wenn eine zulässige Abrechnungsform vereinbart ist.